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Strom-, Gas- und Wasserzähler bis 4. Januar 2016 ablesen

(vom 25.11.2015)

Für die Jahresendabrechnung von Strom, Gas und Wasser benötigen die Stadtwerke Hockenheim bis zum Montag, dem 4. Januar 2016, die Angaben der aktuellen Zählerstände der Verbraucher. Dafür werden in den kommenden Tagen Ablese-Karten versendet. Die Stadtwerke bitten die Hockenheimer Bürger bei der Erfassung um ihre Mithilfe.

Die Ablese-Karten gehen im Stadtgebiet bis Anfang Dezember allen Kunden per Post mittels zu. Auf dieser Karte müssen die abgelesenen Zählerstände eingetragen und zurückgesendet werden. Der Karte ist ein Anschreiben beigefügt, auf dem erklärt wird, wie die Zählerstände abgelesen werden.

Alternativ können die Zählerstände über das Internet über ein speziell eingerichtetes Ablese-Portal („Jahresendablesung 2015“) ab dem 1. Dezember 2015 übermittelt werden. So können die Kunden im angegebenen Zeitraum selbst entscheiden, wann sie die Zählerstände ablesen. Dieses Ablese-Portal ist auf der Homepage www.stadtwerke-hockenheim.de auf der Startseite unter dem Button „Jahresablesung 2015“ zu finden. Um die Zählerstände zu übermitteln, benötigt man einen Zugangscode. Der Zugangscode ist auf dem Anschreiben verzeichnet und gilt einmalig ausschließlich für die Übermittlung der Zählerstände.

Stichtag
Die Zählerstände müssen spätestens bis zum Stichtag 4. Januar 2016 entweder auf der bereits frankierten Ablese-Karte oder wie beschrieben per Internet übermittelt werden. Falls bis zum 4. Januar 2016 keine gemeldeten Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt. Dadurch besteht das Risiko, dass der neue Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird und sogar später eine hohe Nachzahlung fällig werden kann. Kunden im Gewerbegebiet Talhaus, in Mehrfamilienhäusern und in Objekten, in denen die Kunden keinen Zutritt zu den Zählerräumen haben, werden von den Stadtwerken abgelesen. Diese erhalten daher keine Ablese-Karten.

Die Zählerstände müssen auch von Kunden übermittelt werden, die nicht direkt durch die Stadtwerke Hockenheim beliefert werden. Die Stadtwerke leiten die Zählerstände als zuständiger Netzbetreiber an die Lieferanten weiter.

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