Frau am Telefon

Keine Haustürgeschäfte

Gegen unlautere Methoden

Kennen Sie die Situation? Es klingelt an der Tür, man öffnet und eine vermeintlich freundliche Person steht dort. Der erste Eindruck täuscht, denn schnell wird dieser Mensch aufdringlich. Er überrumpelt Sie mit Angeboten, die angeblich nur bei sofortigem Vertragsabschluss gültig sind. Ähnlich läuft es bei Werbeanrufen ab.

Unsere Kunden informieren uns regelmäßig darüber, dass sie angerufen wurden oder unangemeldet Besuch erhalten haben. Diese Anrufer oder Besucher vermitteln oft den Eindruck, dass sie Mitarbeiter der Stadtwerke Hockenheim sind oder in unserem Auftrag handeln. Meist sollen die Besuchten oder Angerufenen den Energieversorger wechseln.

Diese Personen gehen oft mit ruppigen Methoden vor. Auch wenn der angerufene Kunde darauf hinweist, dass er nicht wechseln möchte, werden die erfragten Daten wie Kunden- oder Zählernummer nicht selten dazu missbraucht, einen Wechsel einzuleiten.

Aber auch bei einem Angebot, das zu günstigeren Energiekosten führen soll, ist Vorsicht geboten. Billigtarife erweisen sich bei genauerem Hinsehen manchmal als unvorteilhaft. Die Verrechnungspreise liegen schon bei Vertragsabschluss über den bisherigen Preisen oder steigen bereits nach dem ersten Jahr deutlich. Ein Preisvorteil ist, wenn überhaupt, nur durch eventuelle Boni zu erzielen.

Stadtwerke Hockenheim unterstützen gegen unlautere Anbieter

Als örtlicher Energieversorger begrüßen wir den Wettbewerb und sehen ihn als Chance, auch unsere Tarife und Dienstleistungen stetig zu verbessern. Dabei legen wir Wert auf Seriosität und Fairness. Leider handeln unserer Erfahrung nach nicht alle Wettbewerber nach diesem Grundsatz. Wir unterstützen unsere Kunden, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen.

Tipps bei Haustürgeschäften

  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung.
  • Fordern Sie einen Dienstausweis von der fremden Person.
  • Lesen Sie Verträge aufmerksam durch.
  • Niemand zwingt Sie, sofort etwas zu unterschreiben.
  • Unterschreiben Sie keine Unterlagen, die Sie nicht vollständig gelesen und verstanden haben.
  • Prüfen Sie die Inhalte von Verträgen in aller Ruhe. Lassen Sie sich dabei zeitlich nicht unter Druck setzen. Bitten Sie um einige Tage Bedenkzeit.
  • Fragen Sie bei den Stadtwerken Hockenheim nach, ob die unbekannte Person dort beschäftigt oder bekannt ist.

Tipps bei Werbeanrufen

  • Erkunden Sie sich als Erstes, wer anruft, für welches Unternehmen er oder sie tätig ist und was der Grund des Anrufs ist.
  • Schreiben Sie alle Informationen rund um den Anruf (wie den Namen des Anrufers, Uhrzeit, Firma, Telefonnummer) auf.
  • Überlegen Sie, ob Sie sich im Vorfeld damit einverstanden erklärt haben, von diesem Unternehmen kontaktiert zu werden. Nur dann sind Werbeanrufe grundsätzlich erlaubt. Persönliche Daten, die von dem Unternehmen gespeichert wurden, sollen auf Ihren Wunsch gelöscht werden. Wenn dies nicht erfolgt, kündigen Sie juristische Schritte an.
  • Weisen Sie in jedem Fall darauf hin, dass der Anruf unerwünscht ist. Teilen Sie den Anruf der örtlichen Verbraucherzentrale sowie den Stadtwerken Hockenheim mit.
  • Generell gilt: Lassen Sie sich nicht auf lange Gespräche am Telefon ein. Legen Sie einfach auf, wenn Sie bedrängt werden.

Keine Chance für Abzocker an der Haustür und am Telefon

In unserem doppelseitigen Flyer „Schutz bei Haustürgeschäften/Schutz vor Werbeanrufen“ finden unsere Kunden wichtige Informationen, wie sie sich gegen unerwünschte Werbeanrufe und Haustürgeschäfte schützen können. Den Flyer enthalten Sie zusammen mit einem Aufkleber entweder direkt bei uns im Kundencenter oder auf Wunsch per Post. Fordern Sie ihn gleich telefonisch oder per E-Mail bei Ihren Stadtwerken Hockenheim an.
Oder laden Sie den Flyer einfach herunter:

Verträge am Telefon

Bitte beachten Sie:

  •  Am Telefon geschlossene Verträge sind grundsätzlich gültig. Im Vorfeld ist es daher sinnvoll, persönliche Telefonnummern nur vertrauenswürdigen Personen und Unternehmen mitzuteilen.
  • Falls Sie eine Auftragsbestätigung zugeschickt bekommen, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben oder Ihren Versorger wechseln zu wollen, müssen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Widerrufe und/oder Kündigungen sollten Sie am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Informationen zum Widerrufsrecht

  • Seit Juni 2014 gilt grundsätzlich ein EU-weites Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen. Dazu zählen unter anderem geschäftliche Vereinbarungen, die an der Haustür, per E-Mail oder am Telefon abgeschlossen werden.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und verlängert sich auf ein Jahr und 14 Tage, falls der Anbieter seiner Pflicht zur Aufklärung über das Widerrufsrecht nicht nachkommt.
  • Diese Verträge können ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Verpasst man die zweiwöchige Frist, muss regulär, entsprechend den Vertragsbedingungen, gekündigt werden.