Stadtwerke Hockenheim - Solarblume

Allgemeine Informationen

Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschafts­gesetzes

Um dem Kunden mehr Transparenz und Informationen zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Die Regelungen dieser Richtlinie wurden in Deutschland am 7. Juli 2005 im § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgenommen.

Das Gesetz verpflichtet alle Energieversorgungsunternehmen zur Veröffentlichung und Ausweisung des eigenen Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien). Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (Kohlendioxidemissionen und radioaktiver Abfall) erteilt. Des Weiteren werden zum Vergleich Werte des bundesdeutschen Durchschnitts herangezogen.

 

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Wir weisen darauf hin, dass sich für Ihre Stromversorgung sowie die jeweils gültigen Preise keine Änderung ergibt. Wir erfüllen mit dieser Mitteilung lediglich eine gesetzliche Vorgabe, die im Wesentlichen einen Übergang von dem Begriff der allgemeinen Versorgungspflicht zum Begriff Grundversorgung darstellt.

 
Versorgungsgebiet: Gemarkung Hockenheim
Jahresabgabe: ca. 95 Mio. Kilowattstunden (davon 50 Prozent an Tarifkunden und 50 Prozent an Sondertarifkunden)
Rund fünf Prozent der elektrischen Energie werden in den beiden Blockheizkraftwerken (BHKW) im Freizeitbad Aquadrom und an der Kläranlage sowie durch eigene photovoltaische Anlagen im Aquadrom und im Schulzentrum hergestellt.
Stromerzeugung und -verteilung: Das Stromnetz der Stadtwerke Hockenheim hat eine Länge von 99 Kilometern auf der Mittelspannungsseite (20 Kilovolt) und 83 Kilometern auf der Niederspannungsseite (0,4 Kilovolt). Zur Umspannung von Mittelspannung auf Niederspannung sind insgesamt 170 Trafostationen installiert (82 Stadtwerke- und 88 Kundenanlagen).