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Strom-, Gas- und Wasserzähler bis 17. Dezember ablesen

(vom 23.11.2018)

Die Stadtwerke Hockenheim benötigen für die Jahresendabrechnung von Strom, Gas und Wasser bis zum Montag, 17. Dezember 2018, die aktuellen Zählerstände der Verbraucher. Die Stadtwerke werden wie gewohnt auch in diesem Jahr wieder Ablesekarten versenden. Sie bitten deshalb alle Kunden um Unterstützung und Hilfe.

Bis Anfang Dezember erhalten alle Kunden im Stadtgebiet eine Ablesekarte mit Anschreiben per Post. Auf dieser Karte müssen die abgelesenen Zählerstände eingetragen und zurückgesendet werden. Der Karte beigefügt ist ein Anschreiben, auf dem wieder genau erklärt wird, wie die Zählerstände abgelesen werden. Kunden im Gewerbegebiet Talhaus, in Mehrfamilienhäusern und in Objekten, in denen die Kunden keinen Zutritt zu den Zählerräumen haben, werden von den Stadtwerken Hockenheim abgelesen. Sie erhalten deshalb keine Ablesekarten.

Alternativ können die Zählerstände über das Internet über ein speziell eingerichtetes Ableseportal (Jahresendablesung 2018) übermittelt werden. So können die Kunden im angegebenen Zeitraum selbst entscheiden, wann sie die Zählerstände ablesen. Unter www.stadtwerke-hockenheim.de gibt es auf der Startseite einen Button „Jahresablesung 2018“ für die Zählerstanderfassung. Um die Zählerstände zu übermitteln, benötigt man einen Zugangscode. Der Zugangscode ist auf dem Anschreiben verzeichnet und gilt einmal ausschließlich für die Zählerstandübermittlung.

Stichtag beachten!
Die Zählerstände müssen bis 17. Dezember 2018 übermittelt werden, entweder auf der bereits frankierten Ablesekarte oder wie beschrieben per Internet. Wenn bis zum Stichtag am 17. Dezember 2018 keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt. Dadurch besteht das Risiko, dass der neue Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird und sogar später eine hohe Nachzahlung fällig wird.

Die Zählerstände müssen auch von Kunden übermittelt werden, die nicht direkt durch die Stadtwerke Hockenheim beliefert werden. Die Stadtwerke leiten die Zählerstände als zuständiger Netzbetreiber an die Lieferanten weiter.

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