Gebäude

Steuersenkung wird in vollem Umfang weitergegeben

(vom 06.07.2020)

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer vom 01. Juli bis zum 31.Dezember 2020.

Diese Umsatzsteuerreduzierung geben die Stadtwerke Hockenheim im vollen Umfang an Ihre Kunden weiter. Im Bereich Strom, Gas, Wärme reduziert sich die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent und für Wasser erfolgt eine Reduzierung von 7 auf 5 Prozent. Abwasser und Niederschlagswasser bleiben umsatzsteuerfrei.

Für Kunden in Hockenheim, die zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 abgerechnet werden, wird der reduzierte Steuersatzrückwirkend vom 01.Januar 2020 für den gesamten Abrechnungszeitraum gewährt. Dies gilt für die Jahresendabrechnung zum 31. Dezember 2020. Eine Zwischenablesung ist daher nicht notwendig. Bestehende Abschlagspläne bleiben unverändert. Die Korrektur der Umsatzsteuer erfolgt mit der Jahresendabrechnung.

zurück