Gebäude

Stadt Hockenheim bringt Flüchtlinge in der Schützenstraße 45 unter

(vom 12.05.2016)

Die Stadt Hockenheim ist verpflichtet, Flüchtlingen im Anschluss an ihr Asylverfahren beziehungsweise spätestens nach zwei Jahren geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen (sog. Anschlussunterbringung).

Um diese Verpflichtung zu erfüllen, wird die Stadt Hockenheim im Gebäude Schützenstraße 45 in Kürze auch Flüchtlingen Obdach gewähren. Die Stadt behält sich vor, auch anderen Personen dort Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sofern Flüchtlinge in die Immobilie einziehen, handelt es dabei sich um Personen, die meist schon längere Zeit in der Bundesrepublik wohnen und die sich hier bereits eingelebt haben. Die Stadtverwaltung Hockenheim hat die Anwohner in der näheren Umgebung der Schützenstraße 45 mit einem Brief über den bevorstehenden Bezug informiert.

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