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Nicht vergessen: Strom-, Gas- und Wasserzähler bis Mittwoch, 20. Dezember, ablesen

(vom 08.12.2017)

Die Stadtwerke Hockenheim benötigen für die Jahresendabrechnung von Strom, Gas und Wasser von ihren Kunden bis spätestens Mittwoch, 20. Dezember, die aktuellen Zählerstände.

Dafür wurden auch in diesem Jahr Ablesekarten an die Kunden versendet. Auf dieser Karte müssen die abgelesenen Zählerstände eingetragen und an den Energieversorger zurückgesendet werden. Der Karte ist ein Anschreiben beigefügt, in dem genau erklärt wird, wie die Zählerstände abgelesen werden.

Alternativ können die Zählerstände über das Internet durch ein speziell eingerichtetes Ableseportal („Jahresendablesung 2017“) übermittelt werden. Auf der Internetseite http://www.stadtwerke-hockenheim.de gibt es auf der Startseite einen Button „Jahresablesung 2017“ für die Erfassung der Zählerstände. Um die Zählerstände zu übermitteln, benötigt man einen Zugangscode. Der Zugangscode ist auf dem Anschreiben verzeichnet und gilt einmalig ausschließlich für die Übermittlung der Zählerstände.

Wenn bis zum Stichtag am Mittwoch, 20. Dezember, keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt. Dadurch besteht das Risiko, dass der neue Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird und sogar später eine hohe Nachzahlung fällig wird. Kunden im Gewerbegebiet Talhaus, in Mehrfamilienhäusern und in Objekten, in denen die Kunden keinen Zutritt zu den Zählerräumen haben, werden von den Stadtwerken Hockenheim abgelesen. Sie erhalten deshalb keine Ablesekarten.

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