Gebäude

Neue Öffnungsregelungen für Rathaus und städtische Einrichtungen

(vom 27.04.2020)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vorsichtige Lockerungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorgenommen. Aus diesem Grund ändert auch die Stadtverwaltung Hockenheim ab Montag, 4. Mai 2020, bis auf Weiteres ihre Regelungen für den Publikumsverkehr im Rathaus und in ihren städtischen Einrichtungen.

Rathaus

Ab diesem Zeitpunkt ist das Rathaus für die Bürger wieder eingeschränkt zugänglich. Personen mit Anliegen können das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter betreten. Der Zugang ins Gebäude wird ausschließlich über den Eingang Ecke Rathausstraße/Ottostraße möglich sein. Die Hände müssen am Haupteingang desinfiziert werden. Die Besucher dürfen sich im Gebäude nur mit Schutzmasken für Mund und Nase (sog. Community-Masken) aufhalten. Wer über keine Maske verfügt, bekommt am Eingang ein Exemplar ausgehändigt. Die Maskenpflicht des Landes gilt damit im Rathaus und seinen städtischen Einrichtungen sowie beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.

 

Städtische Einrichtungen

  • Die für das Rathaus beschriebenen Regelungen für eine eingeschränkte Öffnung gelten ab diesem Zeitpunkt auch für die Stadtwerke Hockenheim. Die Kunden des Energieversorgers werden gebeten, diese Hinweise zu beachten.
  • Die Stadtbibliothek Hockenheim öffnet regulär ab Dienstag, 5. Mai, wieder die Türen für ihre Nutzer. Die Mitarbeiter werden darauf achten, dass sich nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten. Die vorgeschriebenen Hygieneanforderungen in der Zehntscheune sind dabei einzuhalten.
  • Das Freizeitbad Aquadrom, das Jugendzentrum am Aquadrom und das Pumpwerk Hockenheim (Kinder- und Jugendbüro sowie Kulturhaus) bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Der Südstadt-Kindergarten, der Park-Kindergarten und der Friedrich-Fröbel-Kindergarten öffnen ebenfalls ihre Türen bis auf Weiteres nicht. Die Notfallbetreuung in den drei städtischen Kindergärten wird fortgeführt.

 

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Unabhängig von diesen Lockerungen bei der Öffnung der Gebäude haben Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für die Stadtverwaltung Hockenheim nach wie vor große Bedeutung. Bürger mit Anliegen werden deshalb gebeten, vor einem Termin in den Gebäuden mit den Mitarbeitern bevorzugt telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen und ihr Anliegen - soweit möglich - auf diesen Weg zu klären.

„Wir bitten zur Eindämmung des Coronavirus alle Personen mit Anliegen, Termine im Rathaus und in städtischen Einrichtungen nur dann wahrzunehmen, wenn dies unbedingt erforderlich ist“, betont Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Dabei komme auch dem achtsamen Umgang mit den Hygieneregeln unverändert große Bedeutung zu. „Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens eineinhalb bis zwei Meter großer Abstand zu den Mitarbeitern bei der Stadt“, betont Marcus Zeitler.

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