Mann vor Umspannwerk

Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Erdgas Grundversorgung

Gemäß § 118 Abs 3 EnWG ist Grundversorger bis zum 31.12.2006 das Unternehmen, welches die Aufgabe der allgemeinen Versorgung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat. Im Netzgebiet Hockenheim ist dies für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas die Stadtwerke Hockenheim.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).

Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der algemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Die Festlegung hat ergeben, dass die Stadtwerke Hockenheim gemäß § 36 EnWG Grundversorger im Netzgebiet Hockenheim in den Kalenderjahren 2022 - 2024 ist.

 

Bedingungen Grundversorgung

Die allgemeinen Bedingungen und Preise zur Grundversorgung erhalten sie über die Hompage der Stadtwerke.

Bedingungen Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung (§36 und § 38 EnWG)

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgestzt.

Darüber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt.

Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Gasbezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Stadtwerke Hockenheim sind die Stadtwerke Hockenheim der Grundversorger) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen der Stadtwerke Hockenheim. Weitere Informationen für Haushaltskunden finden Sie hier.

Informationen für Nichthaushaltskunden können Sie hier nachlesen. 

Solange Sie keinen neuen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der allgemeinen Preise (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Gaslieferungsvertrag entschieden haben.

Ansprechpartner:

Vorname: Markus  
Name: Link  
Telefon: 06205 2855-504  
Telfax: 06205 2855-507  
E-Mail: m.link@stadtwerke-hockenheim.de