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Corona-Regelungen der Stadtverwaltung Hockenheim

(vom 14.12.2020)

Die anhaltend hohen Corona-Fallzahlen führen ab kommenden Mittwoch, 16. Dezember 2020, zu einem sogenannten „harten Lockdown“. Er soll zunächst bis voraussichtlich 10. Januar 2021 gelten. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Landesregierungen, darunter Baden-Württemberg, verständigt. Diese Einigung hat für den genannten Zeitraum auch Auswirkungen auf die Stadtverwaltung Hockenheim, ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe.

„Wir werden die Situation in den kommenden Wochen aufmerksam beobachten und an den Punkten justieren, wo Änderungen erforderlich sind“, sagt Oberbürgermeister Marcus Zeitler über die aktuelle Entwicklung. „Ich bitte Sie wie schon im März eindringlich: Tragen Sie eine Mund- und Nasenbedeckung, wo das vorgeschrieben ist. Halten Sie den gebotenen Mindestabstand und die Hygieneregeln ein. Sozialkontakte mit mehreren Menschen sollen genauso vermieden werden wie Hamsterkäufe! Nur so kommen wir erfolgreich durch den kalten Corona-Winter“.

 

Lockdown-Regelungen der Stadtverwaltung

Die Erreichbarkeit des Rathauses und aller kommunalen Einrichtungen bleibt weiterhin stark eingeschränkt. Bürger mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter im Rathaus und den kommunalen Einrichtungen nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen. Termine in den Gebäuden dürfen nur noch in besonders dringenden Fällen vorgenommen werden. Dafür wird vorab eine Terminvereinbarung benötigt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei bereits vereinbarten Terminen im Vorfeld nochmals Kontakt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter aufzunehmen und zu klären, ob das Anliegen nicht auch digital geklärt werden kann.

Die Verlängerung der Parkausweise für das Jahr 2021 ist aufgrund der Pandemielage erst ab Januar möglich. Dafür ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der bisherige Parkausweis behält bis 28. Februar 2021 seine Gültigkeit.

 

Einrichtungen der Stadt

Das Aquadrom, das Jugendzentrum und das Pumpwerk (Kinder- und Jugendbüro sowie Kulturhaus) bleiben weiterhin für Besucher geschlossen. Die Stadtbibliothek Hockenheim und die Zehntscheune schließen ebenfalls. Der Gartenschaupark und die öffentlichen Spielplätze bleiben geöffnet.

Die Stadtwerke Hockenheim sind auch weiterhin erreichbar. Auch hier ist im Falle eines Besuchs eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Stadtwerke-Zahlungen bei der Stadtkasse im Rathaus sind über das Fenster möglich. Die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser bleibt durch Notfallteams weiter gewährleistet.

Der Wasserturm, die Grillhütte, das Muldhäusel und das Alte Fahrerlager werden nicht mehr vermietet. Veranstaltungen in den Räumen sind untersagt.

Trauungen mit maximal vier Personen werden im Rathaus weiterhin durchgeführt.

Der Friedhof bleibt weiterhin geöffnet. Die Besucher werden gebeten, die Hygieneregeln einzuhalten und einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu den Mitmenschen zu halten. Beerdigungen bleiben im engsten Familienkreis erlaubt.

 

Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Die Kindertageseinrichtungen (alle Träger) werden ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. An den regulären Öffnungstagen (außerhalb der Weihnachtsferien) wird in dieser Zeit eine Notbetreuung eingerichtet, wenn Eltern einen Anspruch darauf haben. Sie wird vom jeweiligen Träger übernommen. Die Notbetreuung richtet sich nach der regulären Betreuungszeit. Die jeweiligen Weihnachtsferien der Einrichtungen finden wie geplant statt. In dieser Zeit wird keine Notbetreuung angeboten, weil die Einrichtung Betriebsferien hat.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Eltern, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend machen wollen, müssen also auf die Einrichtungsleitung zukommen und eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung (beider Elternteile) des jeweiligen Arbeitgebers vorlegen. Die formlos möglichen Bescheinigungen des Arbeitgebers müssen zum Beginn der Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden. Ein Muster-Exemplar kann auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.hockenheim.de unter „Bildung > Kindertageseinrichtungen“ heruntergeladen werden.

Die Schulen in Hockenheim sind ab Mittwoch auch grundsätzlich geschlossen. Eine Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler findet statt. Sie wird von den Schulen organisiert. Voraussetzung für die Notfallbetreuung ist ebenfalls eine formlose Unabkömmlichkeitsbescheinigung, analog wie bei den Kindertageseinrichtungen.

 

Umsetzung der Landes-Rechtsverordnung

Die Stadtverwaltung Hockenheim kontrolliert mit dem Gemeindevollzugsdienst fortlaufend die Einhaltung der Corona-Vorgaben des Landes Baden-Württemberg im Stadtgebiet. Die Kontrollen umfassen auch die Einhaltung der Quarantäneverpflichtung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Sie werden gebeten, in diesem Fall zu Hause zu bleiben.

Die jeweils gültige Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) unter „Neuigkeiten aus Hockenheim“ abrufbar.

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