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Förderprogramm Solaranlagen
Gültigkeit des Angebots: 01.01.2011 - 31.12.2011
Förderung von thermischen Solarnutzungsanlagen für die Heiz- und Brauchwassererwärmung.
Gegenstand der Förderung:
Thermische SolarnutzungsanlagenFörderfähige Investitionsvorhaben:
Die Förderung steht unter Finazierungsvorbehalt und ist auf eine Gesamtbetrag von 30.000,- € begrenzt.
Form und Höhe der Förderung:
130,- €/m² Kollektorfläche, beschränkt auf maximal 6 m² im Ein- und Zweifamilienhaus, ansonsten maximal 2 m²/ Wohneinheit.
Zuschussempfänger:
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie kirchliche und gemeinnützige Organisationen innerhalb der Gemarkung der Stadt Hockenheim. Mieter müssen die Zustimmung des Eigentümers vorweisen.
Art der Förderung/Rechtsanspruch:
Unentgeltliche Beratung und die Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Fördermaßnahmen sind freiwillige Leistungen der Stadtwerke Hockenheim auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Bewilligungsverfahren:
- Formloses Schreiben mit Angebot und Anlagendatenblatt der Fachfirma
- Erteilung des Bewilligunsbescheides
- Benachrichtigung über die Fertigstellung der Anlage in der Regel durch die Schlussrechung
- Terminabsprache zur Inspektion und Inbetriebnahme der installierten
- Anlage durch die Stadtwerke
- Auszahlung des Förderbetrages
Förderprogramm und -richtlinien:
Richtlinien des Förderprogramms der Stadtwerke Hockenheim.
Gefördert werden ausschließlich thermische Solarnutzungsanlagen, bestehend aus Kollektoren, zugehöriger Speichereinrichtung und Regelung. Absorberanlagen sind ausgeschlossen. Die Kollektoren müssen von einem anerkannnten Prüfinstitur nach DIN oder ISO getestet sein.
Für ein Beratungsgespräch setzen Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.