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Stromkennzeichnung

nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes

Um dem Kunden mehr Transparenz und Informationen zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Die Regelungen dieser Richtlinie wurden in Deutschland am 07. Juli 2005 im § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgenommen.

Das Gesetz verpflichtet alle Energieversorgungsunternehmen zur Veröffentlichung und Ausweisung des eigenen Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien). Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Des Weiteren werden zum Vergleich Werte des bundesdeutschen Durchschnitts herangezogen.

Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Hockenheim

Energieträger

 Anteil in %

 CO2-Emissionen in g/kWh

 Radioaktiver Abfall in g/kWh

Kernkraft

 47,0

   
Fossile und sonstige Brennstoffe

  29,0

   
Erneuerbare Energien

 24,0

   
Gesamtenergieträgermix Deutschland

 100,0

 235

 0,0013




Stromerzeugung Bundesrepublik Deutschland *

Energieträger

 Anteil in %

 CO2-Emissionen in g/kWh

 Radioaktiver Abfall in g/kWh

Kernkraft

  25,0

   
Fossile und sonstige Brennstoffe

  58,0

   
Erneuerbare Energien

  17,0

   
Gesamtenergieträgermix Deutschland

 100,0

508 

0,0007 


Quellenangabe: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Datenerhebung Jahr 2009 - Strommix Bundesrepublik Deutschland (Werte gerundet), Stand Dezember 2010